Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Fundbüro
Das Fundbüro ist beim Bürgerbüro angesiedelt.
Hier sind zum einen in Marl gefundene Sachen/Wertgegenstände in Verwahrung zugeben, wenn der Finder die Fundsache an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt.
Zum anderen nimmt das Fundbüro Verlustanzeigen von Verlierern/Eigentümer entgegen und stellt Verlustbescheinigungen aus.
Das Fundbüro nimmt eine Fundanzeige auf und verwahrt die Fundsache für mindestens sechs Monate.
Der Finder kann die Fundsache auch nach Absprache mit dem Fundbüro auch selbst verwahren.
Meldet der Verlierer/Eigentümer seine Rechte nicht innerhalb von sechs Monaten beim Fundbüro an, kann der Finder gegen Zahlung einer Verwahrungsgebühr (Höhe abhängig vom Wert des Gegenstandes) das Eigentum an der Fundsache erwerben. Verzichtet der Finder auf das Recht zum Erwerb des Eigentums, geht das Eigentumsrecht auf die Stadt Marl über.
Meldet der Verlierer/Eigentümer sich innerhalb der Verwahrungsfrist, kann der Finder gegenüber dem Verlierer/Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen und ggf. auch den Ersatz von Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten).
Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht beim Fundbüro verletzt.
Finder (bei persönlicher Vorsprache): Personalausweis oder Reisepass;
Verlierer oder Eigentümer (beim Abholen der Fundsache): Personalausweis oder Reisepass, evtl. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache für abholende dritte Person, evtl. Nachweise über die Fundsache (z. B. Foto, Rechnung oder Rechnungskopie)