Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Fliegende Bauten

Genehmigungserteilung und Abnahme von Fliegenden Bauten.

Fliegende Bauten bis zu 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden sowie Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 m² benötigen keine Ausführungsgenehmigung.

Zelte über 75 qm sind hingegen genehmigungspflichtig.

Erteilung der Ausführungsgenehmigung einschließlich der erstmaligen Gebrauchsabnahme für je angefangene 500,00€ der Herstellungssumme der Anlage je 4,00€, mindestens jedoch 50,00€, zzgl. der Gebühren für die Prüfung der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Schallschutz etc.).

Gebrauchsabnahme an jedem Aufstellungsort 10,00€ - 150,00€.

Antrag und bautechnische Nachweise

§ 79 BauO NRW

Fliegende Bauten, Bauten, Fliegende, Zelt, Zelte, Zirkuszelt, Stände, Fahrgeschäft, Kirmes

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Baukontrolle

amt63@­marl.de 02365 99-6317

Stadthaus 3
Raum: 28
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

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