Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Festsetzung von Märkten
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.
Die Veranstaltung darf jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Bei der Festsetzung eines Marktes im Sinne der Gewerbeordnung können bis zu 2.300 Euro Verwaltungsgebühren anfallen.
Bei natürlichen Personen und auch für jeden Geschäftsführer/Vorstandsmitglied einer juristischen Person sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Belegart „9“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Führungszeugnis für Behörden – Belegart „0“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Finanzamt (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Stadtkasse (Wohnortgemeinde)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis à www.vollstreckungsportal.de
- Kopie des Personalausweises / Passes für Deutsche und EUStaatler
- Kopie des Aufenthaltstitels für NichtEU-Staatler
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
- Ausstellerverzeichnis
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Zusätzlich werden folgende Unterlagen für eine juristische Person (z.B. GmbH oder UG) benötigt:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“ -> Bürgerbüro (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Finanzamt (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Stadtkasse (BetriebsortHauptniederlassung)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis -> www.vollstreckungsportal.de
- Handels, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
ca. 4 Wochen
§§ 60 b, 64 – 71 b Gewerbeordnung