Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Ferienerholung

Eltern von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, den von den Trägern festgesetzten Teilnehmerbeitrag zu bezahlen, können eine Beihilfe zu dem Kostenteil erhalten, der den Betrag von 70,00 Euro übersteigt. Die Höchstleistung beträgt 240,00 Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Anrechnung evtl. gewährter Landesmittel oder Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Sonderförderung kann für jede/n Teilnehmer/in max. 1 x jährlich gewährt werden.

SSGB II- Bescheid oder SGB XII-Bescheid, Belege über Nettoeinkünfte der letzten 3 Monate, Kaltmiete, Wohngeld. In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ca. 2 Wochen

Förderrichtlinie der Stadt Marl

Ferienfreizeiten, Freizeiten, Jugendreisen

Ihre Ansprechpersonen

Abteilungsleitung Jugend- und Familienförderung

amt51@­marl.de 02365 99-2454
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Hülsbergstraße 198
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Sachbearbeitung Jugendheime, Spielstuben, Jugendverbandsarbeit, Ferienerholung, Zuschüsse

amt51@­marl.de 02365 99-2414
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