Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist Ansprechpartner für

  • schwerbehinderte erwerbstätige Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 50)
  • behinderte erwerbstätige Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, die durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind
  • Arbeitgeber von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
  • Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen
  • Betriebliche Vertrauensleute für Schwerbehinderte und Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen.

Die Fachstelle berät und informiert zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen.

Sie gewährt Geldleistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und deren Arbeitgeber, zum Beispiel für technische Arbeitshilfen, zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen.

Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen will, muss er vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes Arbeit beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster einholen. Die Fachstelle ermittelt im Rahmen dieses besonderen Kündigungsschutzverfahrens den Sachverhalt. Sie hört den behinderten Menschen an, holt Stellungnahmen der Schwerbehindertenvertretung, des Personal- Oder Betriebsrates bzw. der Mitarbeitervertretung ein und führt Kündigungsverhandlungen durch. Die Fachstelle wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin. Sie leitet die Ermittlungsergebnisse anschließend dem Inklusionsamt Arbeit zur Entscheidung zu.

kostenlos

Teil 3 des SGB IX i.V.m. § 1 ZustVO SGB IX

Integrationsamt, Abeitsplatzausstattung, technische Arbeitshilfen, Kündigungsschutz, Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Teilhabe am Arbeitsleben, begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe

Ihre Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Senioren-, Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Behindertenkoordination

sozialeleistungen@­marl.de 02365 99-2382
Stadthaus 2
Raum: 208
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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Sachbearbeitung Schwerbehindertenangelegenheiten

sozialeleistungen@­marl.de 02365 99-2316
Stadthaus 2
Raum: 208
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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