Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Elternbeiträge

Elternbeitrag

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer öffentlichen Kindertageseinrichtung (Kita), der Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagesschule (OGS) in Anspruch nehmen, werden Sie an den Kosten, die grundsätzlich vom Jugendamt getragen werden, mit einem Eigenanteil beteiligt. In welcher Höhe dieser öffentlich-rechtliche Beitrag zu leisten ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem ausgewählten Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes.

Die Fachstelle Elternbeiträge ermittelt die Beitragshöhe entsprechend der Vorgaben der Elternbeitragssatzung der Stadt Marl. Die Beiträge werden i. d. R. für den Beitragszeitraum des jeweiligen Kindergartenjahres/Schuljahres – welches am 01. August beginnt und mit Ablauf des 31. Juli des Folgejahres endet – in monatlich zu zahlenden Teilbeträgen erhoben. Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtungen nicht berührt. Der Elternbeitragstabelle können Sie die Staffelung der Beitragshöhen entnehmen.

Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder desselben bzw. derselben Beitragspflichtigen eine Kita, erhalten Tagespflege oder nehmen Angebote der OGS wahr, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich nach der Elternbeitragstabelle unterschiedlich hohe Elternbeiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahrbeginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Alle weiteren Kinder der Familie, die ebenfalls ein Angebot in einer Kita, der OGS oder Tagespflege besuchen, sind in diesem Zeitraum ebenfalls beitragsfrei.

 

Verpflegungsbeitrag

Nimmt Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teil, werden Ihnen Kosten hierfür vom Träger der Einrichtung/Betreuung in Rechnung gestellt. Die Verpflegungsbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen und der OGS werden vom Jugendamt der Stadt Marl erhoben; die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung. Die Teilnahme an der Verpflegung in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist bei einer Betreuung über Mittag und bei der Teilnahme an der OGS verpflichtend.

Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT).

Antworten auf häufig aufkommende Fragen finden Sie auf dem im Download bereitgestellten Merkblatt.

 

Öffnungszeiten:

Tag Uhrzeit
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 12:30
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 18:00
Freitag: 08:00 - 12:30

 

In den Zeiten ohne Publikumsverkehr besteht die Möglichkeit der Terminvergabe.

Beiträge gem. der Elternbeitragstabelle der jeweils gültigen Elternbeitragssatzung

Zur Berechnung der Elternbeiträge reichen Sie bitte die ausgefüllte verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen ein. Diese wird Ihnen von der Einrichtung ausgehändigt oder vom Jugendamt zugeschickt. Fügen Sie der Erklärung – soweit zutreffend – folgende Unterlagen bei:

  • Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember des Vorjahres und die letzten 2 aktuellen Gehaltsabrechnungen
  • Aktuellster Einkommenssteuerbescheid
  • Bescheid/e über Elterngeld
  • Aktuelle/r Bescheid/e der Agentur für Arbeit
  • Aktuelle/r und durchgängige/r Bescheid/e des Jobcenters
  • Bei Selbstständigen: Gewinn- und Verlustrechnung oder vorläufige BWA

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ca. 3 - 4 Wochen

§ 23 KiBiz i. V. m. § 90 SGB VIII, Elternbeitragssatzung der Stadt Marl (s. Downloads)

Kindergartenbeiträge, Kita-Beiträge, OGS-Beiträge, Verpflegungsbeiträge, Kita-Navigator

Ihre Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung Elternbeiträge und Verwaltungsaufgaben

amt51@­marl.de 02365 99-2441

Stadthaus 3
Raum: 40
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

Details

Sachbearbeitung Koordination Elternbeiträge

amt51@­marl.de 02365 99-2420

Stadthaus 3
Raum: 42
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

Details

Sachbearbeitung Elternbeiträge

amt51@­marl.de 02365 99-2404

Stadthaus 3
Raum: 41
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

Details

Sachbearbeitung Elternbeiträge

amt51@­marl.de 02365 99-2407

Stadthaus 3
Raum: 41
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

Details

Sachbearbeitung Elternbeiträge

amt51@­marl.de 02365 99-2406

Stadthaus 3
Raum: 42
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

Details