Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Einbürgerung

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und sind danach Deutscher im Sinne des Grundgesetztes (Art. 116 GG).

Ziel der Einbürgerung ist es, die Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer zu fördern. Voraussetzung ist eine hinreichende Eingliederung in die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie einer Beachtung der hiesigen kulturellen und politischen Wertvorstellungen.

Informationen zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erhalten Sie unter „Downloads“.

Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

255,00 €
51,00 € (miteinzubürgernde Kinder)

Alle für Sie in Frage kommenden Unterlagen sind in Kopie mitzubringen Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Komplexität des Staatsangehörigkeitsgesetztes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete andere und/ oder abweichende Unterlagen benötigt werden können 

Nachweis zur Staatsangehörigkeit, Personenstand und Aufenthaltsstatus

-    Formular „Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“
-    gültiger Pass, Ausweis oder Ausweisersatz, eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
-    Nüfus (türkischer Ausweis)
-    schriftlicher Lebenslauf
-    Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
-    eigene Geburtsurkunde (Heimatland und Übersetzung, ggfs. mit Apostille, Legalisation)
-    Heiratsurkunde (Heimatland und Übersetzung, ggfs. mit Apostille, Legalisation) ggfs. Beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch/Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft

- Deutscher Ehegatte: dessen Personalausweis und ggfs. Einbürgerungsurkunde

- Staatsangehörigkeitsnachweis
-    Bescheid über die Anerkennung als Asylberechtigter bzw. die Rechtsstellung als Flüchtling
-    Geburts-/ Sterbeurkunde der Eltern
-    Staatsangehörigkeitsnachweise der Eltern
-    Geburts-/ Sterbeurkunde des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners
-    Geburtsurkunden der Kinder

- Personalausweis und ggfs. Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
-    Staatsangehörigkeitsnachweis der miteinzubürgernden Kinder (z.B. gültiger Pass)
-    ggfs. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung                                                                                                                                                                                                                                 -    Nachweis über die Annahme als Kind
-    Frühere Ehen/eingetragene Lebenspartnerschaften: Scheidung, Sorgerecht und ggfs. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Nachweise zur Aus- und Weiterbildung

-    Zeugnisse, Zertifikate etc. zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
-    Nachweis über das erfolgreiche Ableisten des Einbürgerungstests
-    Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
-    Schulabschlusszeugnis
-    Nachweis über Berufsausbildung bzw. berufliche Qualifikation
-    Studienabschluss bzw. Nachweis über aktuellen Studienstand

- ggfs. Nachweis über Wehrdienst (Ableistung, Zurückstellung, Freistellung)

- Schulbescheinigung/ Zeugnisse der miteinzubürgernden Kinder

Nachweise zum Lebensunterhalt

-    Arbeitsvertrag, Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate aller Familienangehörigen
-    Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB III oder SGB XII, Wohngeld, Krankengeld, BaFöG, Kinderzuschlag etc.
-    Rentenbescheid, aktueller Rentenversicherungsverlauf
-    Kindergeldbescheid, Erziehungsgeldbescheid

- Vermögensnachweis
-    Mietvertrag, bei Wohneigentum Kaufvertrag oder Grundbuchauszug sowie Grundbesitzabgabenbescheid
-    Nachweis über Nebenkosten
-    ggfs. Einkommenssteuerbescheid
-    ggfs. Nachweis über einen eigenen Gewerbebetrieb und Steuernummer Finanzamt
-    Rentenversicherungsnachweis
-    Rentenversicherungsnachweis des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners
-    Nachweise über Krankenversicherungsschutz, aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse

- Nachweise über Absicherung gegen berufs- und Erwerbsunfähigkeit

- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gem. § 882 f Satz 1 Nr. 6 ZPO

www.vollstreckungsportal.de

*alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland ansässigen, 

vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer vorgenommen werden (http://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen)

 

Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Einbürgerungsrecht A

einbuergerung@­­marl.de 02365 99-2585
Stadthaus 2
Raum: 236 (2.OG)
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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Sachbearbeitung Einbürgerungsrecht B - M

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Stadthaus 2
Raum: 235 (2.OG)
Bergstraße 228-230
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Sachbearbeitung Einbürgerungsrecht N - Z

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Sachbearbeitung Prüfung Bleiberecht §§ 25a, 25b AufenthG, Förderung von Einbürgerungen

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Stadthaus 2
Raum: 231 (2.OG)
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