Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
eID-Karte für Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Wohnsitz in Deutschland können seit dem 1. Januar 2021 die eID-Karte beantragen. Zuständig für die Beantragung ist das Bürgeramt am Wohnort der antragstellenden Person.
Für Anträge von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind bis zum 31. Oktober 2021 die inländischen Bürgerämter zuständig. Ab dem 1. November 2021 werden Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bei den vom Auswärtigen Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ benannten deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums können sie ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis beantragen.
Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig und wird gegen eine Gebühr von 37 Euro ausgegeben.
37,00 Euro
Vom Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)
Sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist ein Nachweis zum Wohnsitz erforderlich.
Genaue Angaben, welche Nachweise erbracht werden müssen, können die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Konsulat) mitteilen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach der Beantragung etwa 2 bis 3 Wochen (= Produktionszeit Bundesdruckerei).
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis