Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Eheschließung
Sie wollen heiraten?
Damit sind Sie nicht alleine. Um heiraten zu können, müssen Sie allerdings zunächst die Ehe anmelden. Zuständig für die Eheanmeldung ist das Standesamt, in dessen Stadt einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Marl wohnen und trotzdem hier heiraten möchten, ist dies kein Problem. In diesem Fall melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie in Marl heiraten wollen.
Bei der Eheanmeldung geht es nicht allein darum, den Trautermin zu vereinbaren. Vielmehr wird geprüft, ob Sie beide miteinander die Ehe eingehen können.
Für die Eheanmeldung ist in der Regel der Besuch beider Verlobten notwendig. Die Eheanmeldung verliert nach 6 Monaten ihre Gültigkeit, d.h., dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach Eheanmeldung heiraten können.
Bitte beachten Sie, dass Eheanmeldungen grundsätzlich nur mit einem Termin bearbeitet werden können. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch.
Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Namen und Ihrer TELEFONNUMMER oder senden eine E-Mail an standesamt(at)marl.de. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Informationen für Ihre Trauung
Zu Ihrer Trauung können Sie gerne Hochzeitsgäste sowie eine Fotografin/einen Fotografen mitbringen. Die Gästeanzahl richtet sich nach der Größe des Trauzimmers. Folgende maximale Anzahl an sind in den verschiedenen Trauorten zugelassen:
Trauzimmer im Riegelhaus: Brautpaar + 20 Gäste
Loemühle Festsaal: Brautpaar + 50 Gäste
Loemühle Ahnensaal und Casino: Brautpaar + 30 Gäste
Loemühle Kornkammer: Brautpaar + 12 Gäste (derzeit wegen Umbaus nicht nutzbar)
Erlöserkirche: Brautpaar + 100 Gäste
Museumsscheune: Brautpaar + 25 Gäste
Erzschacht: Brautpaar + 50 Gäste
Sickingmühle Papiermühle: Brautpaar + 50 Gäste
Sickingmühle Kornmühle: Brautpaar + 100 Gäste
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung sind abhängig davon, wie viele Urkunden Sie benötigen, ob Sie ein Stammbuch haben wollen, ob Sie innerhalb oder außerhalb des Rathauses oder unserer allgemeinen Öffnungszeiten heiraten möchten.
Auszug aus den Gebühren im Einzelnen:
- Beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,00 €
- Beide oder ein Verlobter besitzt die ausländische Staatsangehörigkeit: 66,00 €
- Trauungen außerhalb der allgemeinen: 66,00 € sowie Auslagen für die Eheschließung: 120,00 €
- Urkunden (erstes Exemplar): 10,00 €; jedes weitere Exemplar derselben Urkunde kostet jeweils die Hälfte
- Familienstammbuch: zwischen 15,00 € – 40,00 €
Welche Unterlagen vorzulegen sind, hängen von verschiedenen Einzelheiten ab. Sind Sie beide ledig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, ist die Anmeldung am Einfachsten. In diesem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, die Sie bei dem Standesamt erhalten, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde. Ist Ihr Geburtsstandesamt Marl, so erübrigt sich die Vorlage dieser Abschrift,
- Aufenthaltsbescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde, wenn der Hauptwohnsitz nicht Marl ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein.
Sollte einer von Ihnen bereits verheiratet gewesen sein, ist in jedem Fall der Nachweis zu führen über die letzte geschlossene Ehe und deren Auflösung durch die
- beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk und Hinweisen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, vor dem Sie die letzte Ehe geschlossen haben. ( Wenn Ihre letzte Ehe in Marl geschlossen wurde, haben wir die Unterlagen bereits vorliegen)
Haben Sie gemeinsame Kinder benötigen Sie zudem die Geburtsurkunde Ihrer Kinder aus der Sie beide als Elternteile hervorgehen.
Persönlich oder telefonisch erkundigen sollten Sie sich grundsätzlich immer, aber insbesondere, wenn
- einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet geboren ist,
- einer der Verlobten im Ausland geheiratet hat oder geschieden wurde
Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Ehe- und Geburtenanmeldungen, Standesbeamtin
standesamt@marl.de 02365 99-2324
Stadthaus 2
Raum: 166
Bergstraße 228-230
45768
Marl