Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Die Aussetzung der Abschiebung kommt aus unterschiedlichen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen in Betracht. Eine Duldung erhält insbesondere, wer Deutschland verlassen muss, aber (noch) nicht abgeschoben werden kann (§ 60a AufenthG).
Einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird die Duldung im Sinne des § 60a als "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 nicht vornimmt (§ 60b AufenthG).
Ferner gibt es spezielle Duldungsgründe bei Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung (§§ 60c, d AufenthG).
Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Die Prüfung und anschließende Bearbeitung Ihres Anliegens muss, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
0,00 - 62,00 €
Die einzureichenden Unterlagen und/ oder Dokumente sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Bitte kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeitung.
nach Terminvereinbarung: 20 Minuten
§§ 60a ff. AufenthG
§§ 47 ff. AufenthV
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Asylrecht A - G
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