Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Bildungs- und Teilhabepaket

  • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen entstehen. Der bisherige Eigenanteil von einem Euro entfällt ab dem 01.08.2019.
  • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 15 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Gebühren der Musikschule.
  • Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zum 1.August 100 Euro und jeweils zum 1.Februar darauf 50 Euro - insgesamt 150 Euro.
  • Ausflüge: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen, sofern es sich um das ermäßigte Schokoticket handelt. Der Eigenanteil von 5 Euro entfällt ab dem 01.08.2019.

Je nachdem, was Sie für eine staatliche Leistung beziehen, ändert sich die Zuständigkeit. Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind die Mitarbeiter*innen des Jobcenters für Sie zuständig. Bei anderen staatlichen Leistungen (Kindergeldzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen) sind die Mitarbeiter*innen der Abteilung Soziale Leistungen für Sie zuständig. 

kostenlos

  • Personalausweis
  • Bewilligungsbescheid
  • §28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
  • §34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
  • §6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
BuT

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung SGB II (Bildung und Teilhabe A - E) Sozialticket

jobcenter@­marl.de 02365 95397-756

Jobcenter (A-G-Str. 4)
Raum: 602
Adolf-Grimme-Straße 4
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Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe, Sozialticket

sozialeleistungen@­marl.de 02365 99-2494

Stadthaus 2
Raum: 223
Bergstraße 228-230
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Stadthaus 2
Raum: 223
Bergstraße 228-230
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