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Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Regeln der Straßenverkehrsordnung genehmigen.

U.a. von den Vorschriften über die Straßenbenutzung von allgemeinen Verkehrsregelungen, von der Pflicht einen Schutzhelm zu tragen oder einen Sicherheitsgurt anzulegen sowie von dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Auch zur Durchführung von z.B. Laternen- oder Schützenumzügen ist eine Erlaubnis zur Benutzung der Straße einzuholen.

Je nach Art der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50€ bis 320,00€ erhoben.

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden je nach beantragter Genehmigung.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage bei der Sachbearbeitung.

7-14 Tage

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ausnahme, Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis, Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ferienreiseverordnung, Ferienreiseverbot, Gurttragepflicht, Gurtbefreiung, Helmtragepflicht, Helmbefreiung, Behindertenparkplätze, Großraumtransport, Schwerlasttransport, Überbreite, Verkehrszeichen, Laternenumzug, Schützenfest, Sommerfest, Pfarrfest, Straßenfest, Weihnachtsmarkt, Verkehrsregeln

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