Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Aufenthaltstitel in neuen Pass übertragen (Übertragung)

Die Neuausstellung/ Übertragung Ihres Aufenthaltstitels ist u.a. erforderlich, wenn Ihr Reisepass aufgrund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer verlängert bzw. neu ausgestellt wurde oder Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben.

Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

Neue Vorschrift für Passbilder treten ab dem 01. Mai 2025 in Kraft

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen ausgedruckte Papierfotos für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln nicht mehr akzeptiert werden. 

Sie können digitale Passbilder bei zertifizierten Fotostudios erstellen lassen. Die dort erstellten Fotos werden über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde übertragen.

Die Abteilung Ausländerwesen beabsichtigt, Lichtbilderfassungsgeräte zur Verfügung zu stellen, so dass Sie direkt vor Ort digitale Passbilder erstellen lassen können. Ob die Bundesdruckerei GmbH die bereitgestellten Lichtbilderfassungsgeräte rechtzeitig zum 01. Mai 2025 installiert hat, erfahren Sie hier. 

Gerne können Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin während der telefonischen Sprechzeiten zwischen 08.00-09.00 Uhr für Rückfragen an uns wenden.

Wichtiger Hinweis:

Bei gleichzeitiger Beantragung eines Aufenthaltstitels und eines Reiseausweises wird die Gebühr für das Passbild doppelt berechnet, auch wenn dasselbe Passbild verwendet wird. Diese Regelung wird von der Bundesdruckerei GmbH vorgegeben und kann nicht geändert werden.

Hier geht es zur Online-Buchung

0,00 € bis 67,00 €

  • Gültiger und anerkannter Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
  • Bearbeitungsgebühr oder Bewilligungsbescheid des Jobcenter/ Arbeitsamt/ Sozialamt

Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.

Nach Terminvereinbarung: 30 Minuten

§§ 45c, 52-54 AufenthV

Übertragung, Neuausstellung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, neuer Reisepass, Verlust

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht A - AT und AU - BAR

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2383

Stadthaus 2
Raum: 2.1.130
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht DF - IL und BAS - BL

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2303

Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht IM - MA und BM - CAM

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2398

Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht MB - SB und CAN - CN

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2571

Stadthaus 2
Raum: 2.1.130
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht SC - Z und CO - DE

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2393

Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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Sachbearbeitung Asylrecht A - G

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2432

Stadthaus 2
Raum: 2.1.133
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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Sachbearbeitung Asylrecht O - Z

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2373

Stadthaus 2
Raum: 2.1.133
Bergstraße 228-230
45768 Marl

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