Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Aufenthalt zur Aus- und Weiterbildung, Schule, Studium
Ausländer:innen bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (BGBl. 1964 II S. 509) (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dabei unterscheidet das Gesetz im Wesentlichen zwischen folgenden Aufenthaltszwecken:
Aufenthalt zwecks Ausbildung (Abschnitt 3 - §§ 16 ff AufenthG)
Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit (Abschnitt 4 - §§ 18 ff AufenthG)
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Abschnitt 5 - §§ 22 ff AufenthG)
Aufenthalt aus familiären Gründen (Abschnitt 6 - §§ 27 ff AufenthG)
Aufenthalt aus besonderen Gründen (Abschnitt 7 - §§ 37 ff AufenthG)
Sie möchte in Deutschland studieren, einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen, eine Berufsausbildung anfangen oder Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Neben diesen Möglichkeiten können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses oder einem Schulbesuch/ Schüleraustausch erhalten.
Informationen zu dem Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung“) erhalten Sie unter „Downloads“.
Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
0,00 – 100,00 Euro
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Broschüre zum elektronischen Aufenthaltstitel
Der neue deutsche elektronische Aufenthaltstitel
Fotomustertafel Bundesdruckerei
Antrag Aufenthaltstitel Deutsch
Antrag Aufenthaltstitel Deutsch Arabisch
Antrag Aufenthaltstitel Deutsch Englisch
Antrag Aufenthaltstitel Deutsch Französisch
Antrag Aufenthaltstitel Deutsch Türkisch
Erklärung in Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht A - AT und AU - BAR
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2383Raum: 2.1.130
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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht
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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht DF - IL und BAS - BL
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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht IM - MA und BM - CAM
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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht MB - SB und CAN - CN
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Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht SC - Z und CO - DE
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