Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Anmeldung einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie.
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Bei der Erledigung der Formalitäten unterstützen Sie die Mitarbeitenden des Standesamtes.
Bitte beachten Sie unsere Elternmappen unter Downloads, diese fassen die Unterlagen, die zur Anmeldung Ihres Kindes benötigt werden zusammen.
Einen persönlichen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie nur sofern eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Namenserteilung beurkundet werden soll.
In allen anderen Fällen folgen Sie bitte den Anweisungen in der Elternmappe.
Die Gebühren betragen zehn Euro pro Urkunde und fünf Euro für jede weitere Urkunde der gleichen Art.
Generell erhalten Sie bei Geburtenanmeldung drei gebührenfreie Urkunden für die folgenden Verwendungszwecke:
- zur Betragung von Elterngeld
- zur Beantragung von Kindergeld
- zur Beantragung von Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse
Nach Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie gebührenfreie Urkunden nur noch nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
- originale Geburtsanzeige der Paracelsus Klinik.
Bitte füllen Sie die Geburtsanzeige vollständig aus und bestätigen Ihre Angaben dann mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite.
Änderungen am Geburtsdatum, an der Geburtszeit oder am Geschlecht des Kindes dürfen nur vom das Krankenhaus durchgeführt werden.
- Personalausweise und/oder Reisepässe der Eltern
Alle weiteren Unterlagen entnehmen Sie bitte unserer Elternmappe, die Sie unter Downloads finden.
Bitte wählen Sie die Elternmappe aus, die dem Familienstand der Mutter entspricht.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 7-14 Werktage.
Insbesondere nach Feiertagen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bundesgesetzbuch (BGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Internationales Privatrecht (IPR)
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Eheanmeldungen, Geburtenanmeldungen, Standesbeamtin
standesamt@marl.de 02365 99-2344Raum: 166
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Ehe- und Geburtenanmeldungen, Standesbeamtin
standesamt@marl.de 02365 99-2324Raum: 166
Bergstraße 228-230
45768 Marl