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Abbruch von baulichen Anlagen
Erteilung einer Genehmigung zum Abbruch einer baulichen Anlage.
Richtet sich dem Ausmaß des umbauten Raumes.
Je abzubrechende bauliche Anlage zwischen 50,00€ und 1.500,00€.
- Beglaubigter Lageplan
- Gutachten zu Abbruchmaterialien
- Entsorgungskonzept
3 Monate
§ 63 BauO NRW
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Industrie- und Sonderbauten, Denkmalschutz
amt63@marl.de 02365 99-6328Raum: 38
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Bauordnungsamt
amt63@marl.de 02365 99-6322Raum: 22
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Bauordnungsamt
amt63@marl.de 02365 99-6324Raum: 37
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Bauordnungsamt
amt63@marl.de 02365 99-6323Raum: 21
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Bauordnungsamt
amt63@marl.de 02365 99-6316Raum: 25
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Bauordnungsamt
amt63@marl.de 02365 99-6321Raum: 23
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Sachbearbeitung Industrie- und Sonderbauten, Denkmalschutz
amt63@marl.de 02365 99-6327Raum: 39
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl