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Abbruch von baulichen Anlagen

Erteilung einer Genehmigung zum Abbruch einer baulichen Anlage.

Richtet sich dem Ausmaß des umbauten Raumes.

Je abzubrechende bauliche Anlage zwischen 50,00€ und 1.500,00€.

  • Beglaubigter Lageplan
  • Gutachten zu Abbruchmaterialien
  • Entsorgungskonzept

3 Monate

§ 63 BauO NRW

Abbruchgenehmigung, Abbruch baulicher Anlagen

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Industrie- und Sonderbauten, Denkmalschutz

amt63@­marl.de 02365 99-6328
Stadthaus 3
Raum: 38
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Bauordnungsamt

amt63@­marl.de 02365 99-6322
Stadthaus 3
Raum: 22
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Bauordnungsamt

amt63@­marl.de 02365 99-6324
Stadthaus 3
Raum: 37
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Bauordnungsamt

amt63@­marl.de 02365 99-6323
Stadthaus 3
Raum: 21
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Bauordnungsamt

amt63@­marl.de 02365 99-6316
Stadthaus 3
Raum: 25
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Bauordnungsamt

amt63@­marl.de 02365 99-6321
Stadthaus 3
Raum: 23
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Industrie- und Sonderbauten, Denkmalschutz

amt63@­marl.de 02365 99-6327
Stadthaus 3
Raum: 39
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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