Mit rund 320 Hektar Wald weist die Stadt Marl eine stattliche Fläche an Erholungswald auf. Die Wälder sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und tragen mit anderen Grünflächen zu einem gesunden Klima bei. Damit sich Bürgerinnen und Bürger in den städtischen Forsten nicht nur gerne, sondern auch sicher aufhalten können, müssen diese regelmäßig kontrolliert werden.
Diese Verkehrssicherheitskontrollen finden regelmäßig im 1,5 jährigen Rhythmus statt. Dabei erfasst man den Baum der zu prüfenden Bäume im belaubten und beim nächsten Durchgang im unbelaubten Zustand. Dazu setzt der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) Experten privater Unternehmen ein.
Verkehrssicherungspflichten der Besitzerinnen und Besitzer
„Jeder Waldeigentümer, also auch die Stadt Marl, trägt für seinen Besitz Verantwortung und befindet sich in der Haftung für Schäden, die von bestimmte Gefahren im Wald ausgehen“, sagt ZBH-Chef Michael Lauche. Diese sogenannten Verkehrssicherungspflichten sind jedoch differenziert zu betrachten.
Beim Betreten eines Waldes ist immer mit „waldtypischen Gefahren“, die sich aus der Natur ergeben können, zu rechnen. Zusätzlich ist während laufender Waldarbeiten eine erhöhte Vorsicht geboten. „In dieser Zeit werden einige Bäume mit schwerem Gerät gefällt oder auf Verkehrssicherheit zurückgeschnitten. Äste können herunterfallen oder auf den Wegen liegen“, so Lauche.
70.000 Bäume und unzählige Sträucher
Anders sieht es bei Waldrändern aus, an welche, insbesondere entlang öffentlicher Straßen und Bebauung, ein höherer Anspruch gestellt wird. Die Gesamtlänge der städtischen Waldränder beträgt 67 Kilometer und umfasst ca. 70.000 Bäume sowie ungezählte Sträucher. Diese Gehölze müssen auf ihre Verkehrssicherheit übergeprüft werden. Bei Bedarf erfolgt anschließend ein Rückschnitt oder eine Fällung.
Struktur der Gehölze beurteilen
Hierzu kontrollieren Fachleute alle Bäume vom Boden aus, wobei Stand- und Bruchsicherheit beurteilt werden. Entdecken die Kontrolleure Schäden an der Rinde, Pilzkonsolen, starke Totäste oder anderes, werden die auffälligen Bäume in einem zweiten Schritt fachlich eingehend begutachtet. Auf der Basis dieser Ergebnisse wird die Entscheidung getroffen, ob es ausreichend ist die Gefahr durch einen Rückschnitt zu beseitigen oder ob der Baum entfernt werden muss. Diese Kontrollen werden sowohl im belaubtem als auch unbelaubtem Zustand durchgeführt, so dass die Struktur der Gehölze optimal beurteilt werden kann.
Fachfirma wird beauftragt
Diese Arbeiten stehen nach der Begutachtung nun an. Da sich der ZBH während der Verkehrssicherungsmaßnahme in der Brut- und Setzzeit befindet, werden die Bäume vor der Bearbeitung artenschutzrechtlich überprüft. Im Nachgang zu den Kontrollen werden die Bäume, von denen eine Gefahr ausgeht, durch eine vom ZBH beauftragte Fachfirma entsprechend zurückgeschnitten bzw. gefällt. Diese Arbeiten erfolgen in den nächsten Wochen.