Motorgetriebenes Schneidegerät ist im Einsatz
„Überall im Stadtgebiet sind die Kolonnen unterwegs und mähen Gras, schneiden Gehölze und jäten Wildkräuter“, sagt Michael Lauche, Allgemeiner Betriebsleiter des ZBH. Um möglichst effektiv zu sein, setzt der ZBH auch auf moderne Gerätschaften: Motorgetriebenes Schneidegerät ist ebenso im Einsatz wie ein Fahrzeug, das den Wildkräutern mit heißem Wasserdampf an die Blätter geht. Daneben arbeiten die städtischen Gärtnerinnen und Gärtner auch mit Hacken und Scheren an einer präsentablen Erscheinung der Stadt.
Arbeiten, ohne den Unterricht zu stören
In erster Linie werden die Stellen in der Stadt angefahren, an denen das Grün die Sicht behindert und eine Gefahr für den Verkehr darstellt. In den Sommerferien verlagert sich der Arbeitsschwerpunkt nun auf die Anlagen an den Schulen und Kindergärten. „Dann können wir am besten arbeiten, ohne den Unterricht zu stören. Bei Schulbeginn im August muss alles fertig sein“, so Michael Lauche.
Eine Fläche von 700 Fußballfeldern
Zu den 500 Hektar Grünflächen, die vom ZBH gepflegt werden, zählen das Straßenbegleitgrün, alle Sport- und Spielplätze, Parks und Grünanlagen. Das entspricht einer Fläche von 700 Fußballfeldern, auf der 40 000 Bäume und ungezählte Sträucher wachsen. „Ein gepflegtes Aussehen unserer Stadt ist aber nicht allein die Aufgabe unserer Mitarbeiter“, sagt Michael Lauche. Nicht alle Flächen in Marl müssen von „der Stadt“ gereinigt und gepflegt werden. „Wir haben einen Reinigungsplan für die Flächen aufgestellt, für die die Stadt verantwortlich ist. Diesen Plan arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab“, erklärt der Betriebsleiter.
Großteil der Geh- und Radwege ist von Anwohnern zu unterhalten
Ein Großteil der Geh- und kombinierten Geh- und Radwege ist von den Anwohnern zu unterhalten. Die meisten Anwohner wissen, welche Abschnitte von ihnen zu reinigen sind. Auskunft hierüber gibt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Marl. Wer sich unsicher ist, kann sich im Internet unter www.marl.de/zbh (Service - Satzungen) informieren. In der Satzung ist auch geregelt, welche Pflichten die Anwohner zu erfüllen haben. Dazu zählt das Fegen der Gehwegflächen wie das Unkrautziehen auf den Pflasterflächen. Häufig muss auch die Fahrbahn sauber gehalten werden. „Das beste Ergebnis erreichen wir, wenn ZBH und die Anwohner Hand in Hand arbeiten“, so Michael Lauche, „Denn wir haben ja ein gemeinsames Ziel: eine lebenswerte Stadt.“