Private Grünabfälle auf öffentlichen Flächen entsorgen ist illegal
Wohin mit Gartenabfällen? Auf keinen Fall gehören Rasenschnitt und Co. auf Wald- oder Grünflächen. „Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich offenbar nicht alle Bürger an die Regeln halten“, erklärt Michael Lauche. Wer seine privaten Grünabfälle im Wald, in Grünanlagen oder öffentlichen Flächen entsorgt, handele ordnungswidrig und könne mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Lauche: „Wir gehen gegen die Verursacher hart vor, zurzeit sind mehrere Bußgeldverfahren anhängig“.
Fäulnisbildung führt zur Störung von Bodenorganismen
Wie der ZBH mitteilt, wird der Bodenhaushalt durch Stickstoffeinträge der Grünabfälle beeinträchtigt. Fäulnisbildung – vor allem bei Rasenschnitt – führt zur Störung von Bodenorganismen und bringt somit den natürlichen Nährstoffkreislauf durcheinander. Doch damit nicht genug: Grünabfälle an Bäumen führen zu Schäden, die bis zu deren Absterben reichen können.
Weitere Informationen
Der ZBH rät daher den Bürgerinnen und Bürgern, ihren Grünschnitt entweder über den eigenen Kompost, die Biotonne oder am Wertstoffhof an der Zechenstraße gegen ein geringes Entgelt bequem zu entsorgen. Über die richtige Entsorgung von Grünabfällen informiert der ZBH unter www.marl.de/zbh . Für Fragen rund um die Biotonne stehen Peter Hofmann (Tel. 99-5423) und Julian Wagner (99-5427) gern zur Verfügung.