Im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Das Jugendamt – Unterstützung, die ankommt“ stellen Saskia Crosberger und Kerstin Kappenhagen, Sachbearbeiterin für das Gebiet Beistandschaften, ihren vielfältigen Arbeitsbereich jetzt vor.
Verantwortung für Minderjährige
In Deutschland muss die Verantwortung für Minderjährige immer eine bereits erwachsene Person übernehmen, die für das Wohlergehen des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen Sorge zu tragen hat. „Eigentlich ist das die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen“, erklärt Saskia Crosberger. „Hier beginnt dann unsere Aufgabe.“ Frau Crosberger ist eine von vier Vormündern, die beim Jugendamt der Stadt Marl tätig sind. Gemeinsam kümmern sie sich um das Wohlergehen von rund 120 Kindern und Jugendlichen, die auch als Mündel bezeichnet werden. Für 30 von ihnen trägt Crosberger die Vormundschaft und ist damit für jeden Einzelnen Ansprechpartnerin bei persönlichen Problemen und Sorgen – im Notfall ist sie „rund um die Uhr zur Stelle.“
„Wir stellen die Weichen."
Das kann auch Abier Abbas bestätigen. Für die heute 19-jährige Schülerin übernahm Saskia Crosberger die rechtliche Vertretung und stellt noch heute eine wichtige Bezugsperson in Abiers Leben dar. „Frau Crosberger unterstützte mich in jeder Hinsicht, bei Arztbesuchen und Behördengängen. Sie sorgte dafür, dass ich zur Schule gehen kann und war immer für mich da“, berichtet Abier dankbar. „All das zählt zu den Aufgaben eines Vormundes“, erklärt die Sachgebietsleitung. „Wir stellen die Weichen für die Kinder und Jugendlichen und begleiten viele über eine sehr lange Zeit.“
Aufgaben eines Vormundes
Der Vormund als gesetzlicher Vertreter verwaltet nicht nur das Vermögen des Mündels, bis dieser volljährig ist. Er sorgt auch dafür, dass die Kinder in einer geeigneten Wohngruppe, bei Verwandten oder bei einer Pflegefamilie leben können. Zudem kümmert er sich um die Sicherstellung der Schul- und Berufsausbildung sowie um die Gesundheitsfürsorge. Auch die persönliche Förderung und die Gewährleistung der Erziehung zählen zum Aufgabenbereich von Vormündern.
Kostenfreie Vaterschaftsanerkennung
Zu den weiteren Unterstützungsleistungen des Marler Jugendamtes, die auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sind, zählen auch die Beistandschaften. Als Beistand beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Marler Jugendamt in den Bereichen Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt. Immer häufiger kommt es vor, dass Eltern nicht miteinander verheiratet sind bei der Geburt ihres Kindes. Der leibliche Vater ist in diesem Fall rechtlich nicht automatisch als Vater festgeschrieben. Die Vaterschaft bedarf unter den genannten Umständen somit immer einer besonderen Feststellung. Eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt kostenfrei beurkundet werden.
Beistand berät und unterstützt
„Wir bieten den unverheirateten Müttern zudem Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung oder Elternteilen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an“, erklärt Kerstin Kappenhagen. „Dies ist bei uns im Jugendamt immer ein kostenloses Angebot und für das Kind sehr wichtig.“ Jedes Kind hat ein Recht auf Klärung der Vaterschaft. Dies habe nicht nur den Zweck, dass das Kind finanziell abgesichert ist, „zu wissen, wer sein Vater ist, ist auch für die Entwicklung der Persönlichkeit immens wichtig.“
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Vormundschaften und Beistandschaften erhalten Interessierte auf der städtischen Website unter www.marl.de/das-jugendamt.