Mit der Zählung wird der Anteil der Fahrgäste ermittelt, die mit einem Schwerbehindertenausweis im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unterwegs sind und für deren unentgeltliche Beförderung die Vestische Ausgleichsleistungen vom Bund und Land erhält.
Darüber hinaus werden diejenigen Fahrgäste erfasst, die ihr Ticket bei anderen Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr erworben haben und Leistungen der Vestischen in Anspruch nehmen. Die aus dieser Fahrgastzählung gewonnen Daten bilden die Grundlage für einen Ausgleich der Fahrgeldeinnahmen unter den Verkehrsunternehmen im VRR.