Einschränkungen im Publikumsverkehr werden beibehalten
Der von den Ländern und der Kanzlerin am Dienstag (5.1.) verlängerte und nochmals verschärfte Lockdown macht es auch bei der Stadtverwaltung Marl erforderlich, die Einschränkungen im Publikumsverkehr beizubehalten, um auch hier die Kontakte des Coronavirus möglichst gering zu halten. In den drei Stadthäusern an der Carl-Duisberg-Straße, an der Liegnitzer Straße und an der Bergstraße (Stadthaus 2 am Marler Stern) werden weiterhin nach vorheriger Terminabstimmung nur noch „in absoluten Ausnahmefällen“ Angelegenheiten behandelt, die keinen Aufschub dulden.
Beschäftigte wechseln verstärkt ins Homeoffice
„Die Lage bleibt ernst“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. „Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt bundesweit wieder an“. Viele der städtischen Beschäftigten seien deshalb verstärkt ins Homeoffice gewechselt. „Wir wollen als Verwaltung aktiv dazu beitragen, dass die Kontaktbeschränkungen erfolgreich sind“, so Arndt weiter. Die Bürgerinnen und Bürger bittet er um Verständnis, den verlängerten Lockdown zu respektieren und zu beachten. „Ich appelliere auch an die Vernunft der Bürger, private Kontakte möglichst ganz zu vermeiden“.
Wichtige Rufnummern und Adressen
Die Einschränkungen der Stadtverwaltung gelten nach wie vor für das Amt für Bürgerdienste mit dem Bürgerbüro, das Job-Center sowie die Zentralbibliothek und die Familienbibliothek Türmchen, die die Ausleihfristen für Bücher und andere Medien bereits bis zum 31. Januar gebührenfrei angepasst haben. Alle Ämter sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar. Die Rufnummern und E-Mail-Adressen sind auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de/dienstleistungen angegeben. Für einzelne Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns besondere Rufnummern (siehe unten).
Einrichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge
Vom Lockdown der Stadtverwaltung nicht betroffen sind die Einrichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Allgemeine Soziale Dienst. Auch der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) bietet seine Dienstleistungen einschließlich der Müllabfuhr weiterhin ohne Einschränkungen an, bittet aber darum, die Angebote zur Abfallentsorgung im Wertstoffhof nur in dringenden Fällen zu nutzen.
Betretungsverbot gilt weiterhin
Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind bereits das Theater, das Skulpturenmuseum, die insel-VHS, die Zentral- und Jugendbibliothek, das HOT Hülsberg und die Spieliothek geschlossen. Alle städtischen Gebäude dürfen nur noch nach vorheriger Terminabsprache und mit Mund-Nasen-Schutz sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten werden.
Für diese Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns folgende Rufnummern:
Amt für Arbeit und Soziales: Tel. 99-2419 (zusätzliche Hotline);
Amt für Kultur und Weiterbildung: Tel. 99-4235;
Amt für Steuern und Liegenschaften: 99-2252;
Amt für Schule und Sport: Tel. 99- 2840, 99-2843 und 99-5325 (Bereich Instandhaltung);
Jugendamt: Tel. 99-2405;
Psychologische Beratungsstelle: Tel. 96760;
Stadtteilbüros:
Stadtteilbüro Mitte: Tel. 015222620192;
Stadtteilbüro Brassert: Tel. 015222620189;
Stadtteilbüro Drewer-Nord: Tel. 015222620185
Stadtteilbüro Drewer-Süd: Tel. 01622128647;
Stadtteilbüro Hüls-Süd: Tel. 01742015841;
Stadtteilbüro Hamm: Tel. 015222620187.
Der Bereitschaftsdienst des ASD ist außerhalb der normalen Dienstzeiten über die Rufnummer der Feuerwehr (Tel. 917-3) erreichbar.