Stadtrat verschiebt Haushaltsbeschluss

Der Rat der Stadt Marl hat heute (14.12.) die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 in den Februar verschoben. In der letzten Sitzung des Jahres erfolgte die Abstimmung mit breiter Mehrheit. Politik und Verwaltung hoffen auf entscheidende Änderungen im Landesgesetz. „Dadurch könnte die Chance auf einen genehmigungsfähigen Etat steigen“, erklärte Bürgermeister Werner Arndt.

Hoffnung auf Änderungen im Landesgesetz

Die finanzielle Lage in vielen Kommunen wird von Tag zu Tag prekärer. Auch im Haushalt der Stadt klafft ein Millionen-Loch. Weil der Haushaltsausgleich unmöglich erscheint, will man jetzt auch in Marl auf eine Landesänderung im Haushaltsrecht warten, die haushaltsrechtliche Erleichterungen bringen soll. Das sogenannte 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz sieht wesentliche Änderungen unter anderem beim Haushaltsausgleich und der Pflicht zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten vor. „Leider können die konkreten Neuregelungen des Haushaltsrechts bislang nicht kommuniziert werden“, so Bürgermeister Werner Arndt. Die Landesregierung bliebe der Stadt nach wie vor „grundlegende Informationen für die Aufstellung des städtischen Haushalts schuldig.“

Erhöhung des globalen Minderaufwands

Mit dem neuen Haushaltsrecht soll unter anderem als Instrument ein Verlustvortrag eingeführt werden. „Kommunen müssten Fehlbeträge dann künftig am Jahresende nicht mehr komplett ausgleichen, sondern könnten diese auf drei Jahre vortragen“, berichtete Kämmerer Michael Dinklage. Eine weitere rechnerische Änderung ist die Erhöhung des globalen Minderaufwands von ein auf zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen, um einen Jahresfehlbetrag zu reduzieren. Gleichzeitig reduziert der Gesetzesentwurf die Tatbestände, die bisher eine Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst haben. Michael Dinklage: „Kommunen sollen demnach künftig nur noch dann in die Haushaltssicherung abrutschen, wenn sie ihre Rücklagen aufgezehrt haben oder bereits bilanziell überschuldet sind.“

Bürgermeister fordert konkrete Hilfen

Völlig offen dürfte aber eine Regelung sein, die künftig für neue Kassenkredite gelten soll: Ab 2024 sollen Städte und Gemeinden ihre geliehenen Gelder innerhalb von drei Jahren wieder zurückführen müssen. Diese Regelung wirke der weiteren Verschuldung entgegen, heißt es seitens Landesregierung. „Wir wissen nicht, ob es im offenen Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu Änderungen kommen wird“, sagte Bürgermeister Werner Arndt. Fest stünde allerdings, dass das Land auch weiterhin keine zusätzlichen Gelder einplane, um den Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen. „Die große Politik steht einmal mehr in der Pflicht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Kommunen die Mittel zu gewährleisten, die sie zwingend brauchen. Bund und Land müssen endlich die Altschuldenlösung und eine hinreichende Finanzausstattung auf den Weg bringen“, so Werner Arndt.

Aussprache zum Zahlenwerk im Februar

Der Marler Stadtrat entschied sich am Nachmittag mit großer Mehrheit für eine Verschiebung des Haushaltsbeschlusses ins neue Jahr. Die Aussprache zum Zahlenwerk ist für die Sitzung am 22. Februar vorgesehen. Nach dem Willen der Landesregierung soll das neue Gesetz zum Haushaltsrecht im Februar den Landtag passieren und dann rückwirkend zum Jahresende 2023 in Kraft treten. Wie berichtet weist der Haushaltsplanentwurf der Stadt ein Defizit von rund 82 Mio. Euro aus. Eine bilanzielle Überschuldung wird sich voraussichtlich schon ab 2025 ergeben. Damit bleibt Marl vermutlich weiterhin in der Haushaltssicherung.

Infos zum Haushalt online abrufbar

Detaillierte Informationen zum Haushalt finden Interessierte in digitaler Form im Bürger- und Ratsinformationssystem online unter https://www.marl.gremien.info im Menüpunkt „Haushaltspläne“. Die Ratsunterlagen sind über den Menüpunkt „Kalender“ (26. Sitzung des Rates) einsehbar.

 

 

 

 

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