Medizinische Masken tragen
„Vor dem Hintergrund der nochmals verschärften Corona-Maßnahmen appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung nur noch in absoluten Ausnahmefällen aufzusuchen“, betont Bürgermeister Werner Arndt. Die persönlichen Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus sei „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“. Zudem wird die Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden verschärft. Ab Montag (1.2.) müssen Besucherinnen und Besucher medizinische Masken (sogenannte OP- oder FFP2-Masken) tragen. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr aus. Bund und Land prüfen derzeit, ob Masken kostenfrei an hilfsbedürftige Menschen verteilt werden.
Termine nur in dringenden Fällen
Wie die städtische Pressestelle mitteilt, werden in allen städtischen Gebäuden, insbesondere in den drei Stadthäusern an der Carl-Duisberg-Straße, an der Liegnitzer Straße und an der Bergstraße (Stadthaus 2 am Marler Stern), weiterhin nach vorheriger Terminabstimmung nur noch Angelegenheiten behandelt, die keinen Aufschub dulden. Die Einschränkungen der Stadtverwaltung gelten nach wie vor auch für das Amt für Bürgerdienste mit dem Bürgerbüro, das Jobcenter sowie die Zentralbibliothek und die Familienbibliothek Türmchen, die die Ausleihfristen für Bücher und andere Medien bereits bis zum 14. Februar gebührenfrei angepasst haben.
Ämter telefonisch erreichbar
Alle Ämter sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Rufnummern und E-Mail-Adressen sind auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de/dienstleistungen angegeben. Für einzelne Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns besondere Rufnummern. Diese Daten sind online unter www.marl.de/corona (Rubrik: Sprechzeiten Stadtverwaltung) einzusehen.
Bereich der Daseinsvorsorge
Vom Lockdown der Stadtverwaltung nicht betroffen sind die Einrichtungen im Bereich der Daseinsvorsorge wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Allgemeine Soziale Dienst. Auch der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) bietet seine Dienstleistungen einschließlich der Müllabfuhr weiterhin ohne Einschränkungen an, bittet aber darum, die Angebote zur Abfallentsorgung im Wertstoffhof nur in dringenden Fällen zu nutzen.