47 Wahlvorstände
Die Stadt Marl sucht daher für den 15. Mai wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Bildung der 47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jetzt annmelden
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Landtagswahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können sich online unter www.marl.de/wahlhelfer, per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de oder telefonisch (02365) 99-2720 unter Angabe ihrer Personalien und ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl melden. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 50 Euro und im Briefwahlvorstand 40 Euro.
Weitere Infos
Weiterführende Informationen zur Landtagswahl 2022 finden Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.marl.de/wahlen.