Die Stadtverwaltung reagiert damit auf Veröffentlichungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und des Medienhauses Bauer. Die Stiftung kündigt auf ihrer Homepage zum „Tag des offenen Denkmals“ an, dass der Werkbund NRW am 12. September „Besichtigungen des Stadions und des Umfeldes“ anbieten werde. Auch das Medienhaus Bauer hatte am 28. August auf der Kreisseite berichtet, dass unter anderem das Jahnstadion besichtigt werden könne.
„Das Betreten des Stadiongeländes und insbesondere der Tribüne kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet werden“, heißt es dazu unmissverständlich aus der Verwaltung. Dies habe die Verwaltung dem Werkbund NRW bereits am 13. August auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt. Die Stadtverwaltung hat den Werkbund NRW nach der Veröffentlichung im Internet schriftlich aufgefordert, Besichtigungen des Stadiongeländes zu unterlassen, andernfalls werde die Stadt Marl von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wurde von der Stadtverwaltung aufgefordert, die Angaben zu den Besichtigungen des Jahnstadions auf ihrer Homepage und in ihren Publikationen zu berichtigen.
Darüber hinaus weist die Stadt Marl darauf hin, dass das ehemalige Jahnstadion – entgegen des in den Veröffentlichungen erweckten Eindrucks – kein Denkmal ist.