Stadt schreibt Lärmaktionsplan fort

Die Stadt Marl möchte ihren Lärmaktionsplan fortschreiben und ruft alle Marler Bürgerinnen und Bürger auf, sich aktiv zu beteiligen. Ab Donnerstag (14.3.) können Stellungnahmen zu den Lärmkarten abgegeben werden. Die Umfrage läuft bis einschließlich 08. April dieses Jahres.

Und so geht’s:

Auf dem Beteiligungsportal NRW können sich die Nutzerinnen und Nutzer in einem ersten Schritt registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung wählen sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon. Der Kartenausschnitt kann bei Bedarf verschoben oder vergrößert werden. Jetzt können die Nutzer einen Ort in der Karte mit der Maus markieren oder gezielt eine Adresse suchen, auf den bzw. die sich der Hinweis bezieht. Danach können die Nutzerinnen ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mitteilen. Die Eingabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es dann weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Direkt im Anschluss findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans und den möglichen Maßnahmen statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf der städtischen Homepage bekannt gegeben. Bis einschließlich Montag, 08. April 2024, können Stellungnahmen zu den Lärmkarten abgegeben werden. Der eigene Beitrag kann neben der Online-Einreichung über das Beteiligungsportal NRW auch per Post (Stadt Marl, Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung, Verkehrsplanung, Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl) oder per E-Mail an laermaktionsplanung(at)marl.de eingereicht werden.

Was sind Lärmaktionspläne?

Lärmaktionspläne sind Instrumente der Kommunen zur Erfassung und Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Der Plan soll auf Grundlage der örtlichen Besonderheiten und der aktuellen Lärmkarten des Landesamts für Natur- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) jetzt fortgeschrieben werden. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Hinweise auf ein konkretes lokales Lärmproblem oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung können als Beitrag gemeldet werden.

Weiterführende Informationen

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Interessierte im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Interessierte hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

 

 

 

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