„Die Spielplätze wieder zu öffnen ist ein guter und richtiger Schritt in Richtung Normalität“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. Ab Donnerstag werden die Absperrungen an den Kinderspielplätzen der Stadt Marl entfernt. Klar ist: Auch auf den dann wieder geöffneten Spielplätzen gelten die Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Arndt: „Wir appellieren an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger sich selbst und anderen gegenüber“.
Mindestabstand einhalten
Die Stadtverwaltung legt Eltern und ihren Kindern ans Herz, vor und nach dem Spielplatzbesuch unbedingt die Hände zu waschen. Auf den Spielplätzen gilt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern – auch bei Erholungspausen auf Bänken. Ebenso dürfen Spielgeräte nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Keinesfalls dürfen die Spielplätze für ein Picknick genutzt werden. Außerdem wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können einen Mundschutz tragen, wenn es altersgerecht möglich ist (Hinweise siehe Rechtsverordnung u.a. Artikel 3).
Stadt ermahnt freundlich
Darüber hinaus darf den Spielplatz nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf das Coronavirus hindeuten – dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen. Außerdem ist der Kontakt zu Risikogruppen weiterhin zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung, die die Spielplätze mit Kindern nicht besuchen sollten. Da einige Spielplätze besonders beliebt sind, wird das Ordnungsamt auf diese verstärkt achten, damit sie nicht überfüllt sind. Gegebenenfalls müssen besonders stark frequentierte Spielplätze wieder geschlossen werden. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Spielplatz-Regeln halten, werden vom Kommunalen Ordnungsdienst freundlich ermahnt.
Bolzplätze bleiben gesperrt
Aufgrund von Bauarbeiten bleiben die Spielplätze am Melissenweg, Erper Feld sowie an der Goldregen- und Zollvereinstraße weiterhin geschlossen. Bolzplätze sind während der Corona-Pandemie nach wie vor gesperrt.
Über die Freigabe weiterer Spielplätze insbesondere in Wohnanlagen entscheiden die Eigentümer. Auch dort gelten gegebenenfalls die vom Land NRW vorgegebenen Regeln der geänderten Rechtsverordnung.