Die Stadt Marl sucht daher für den 9. Juni wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Bildung der 47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche/Deutscher oder Unionsbürgerin/-bürger ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (9. März 2024) in Deutschland oder in einem der anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich hier aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Kleines Taschengeld für die Hilfe
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Europawahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können sich über das entsprechende Formular im Internet, per E-Mail (wahlhelfende(at)marl.de), oder telefonisch (02365) 99-2720 unter Angabe ihrer Personalien und ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl melden. Alternativ geht das auch ganz bequem per QR-Code.
Wahlhelferinnen und -helfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 50 Euro und im Briefwahlvorstand 40 Euro.