"Bindeglied zwischen Justiz und Zivilgesellschaft"
„Juristische Kenntnisse benötigen die Bewerber nicht“, erklärt Britta Haak vom Haupt- und Personalamt der Stadt Marl. Das Schöffenamt verlange vielmehr in hohem Maße Unparteilichkeit. Haak: „Schöffen fungieren als Bindeglied zwischen Justiz und Zivilgesellschaft. Das Ehrenamt erfordert Selbstständigkeit und Reife des Urteils“. Bewerber müssen lediglich zwischen 25 und 69 Jahre alt und deutsche Staatsbürger sein. Dennoch gibt es ein paar Ausschlusskriterien im Bewerbungsverfahren: Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Polizeibeamte oder Bewährungshelfer werden ebenso wenig zum Schöffenamt zugelassen wie Religionsdiener.
Bewerbungsfrist endet am 10. April
Für das Ehrenamt werden 48 Schöffen und 28 Jungschöffen gesucht. Ab sofort können sich interessierte Bürger bei der Stadt Marl entweder telefonisch, via E-Mail oder per Formular bewerben und in eine Vorschlagsliste aufnehmen lassen. Die Bewerbungsfrist endet am 10. April. Auch Vereine, Verbände, Parteien und andere Gruppierungen können geeignete Personen benennen. Das Formular sowie weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren sind beim Haupt- und Personalamt (Britta Haak, Turm I, Zimmer 308, Tel. 99-2719, britta.haak@marl.de) bzw. beim Jugendamt für den Bereich der Jugendschöffen (Marion Cosanne, Turm II, Zimmer 212, Tel. 99-2367, marion.cosanne@marl.de) erhältlich.
Wahl der Schöffen im Herbst
Wie die Verwaltung mitteilt, werden die Vorschlagslisten vom Rat der Stadt bzw. Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen und dann dem Direktor des Amtsgerichts Marl übergeben. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt im Herbst dieses Jahres.
Formular: Schöffenwahl
Formular: Jugendschöffenwahl
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de