„Wir haben dem illegalen Glücksspiel seit längerer Zeit den Kampf angesagt“, so Bürgermeister Werner Arndt. Er macht klar: „Die kriminellen Machenschaften haben in Marl keinen Platz.“ Bei den zerstörten Geräten handelt es sich zum einen um ein sogenanntes Super-Game-Gerät, das unter anderem keine CE-Kennzeichnung besaß. Zudem entsprach es nicht den Regeln der Spielverordnung. So waren zum Beispiel mehr Verluste möglich, als dies vorgeschrieben ist. Darüber hinaus besaß das Gerät keine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), quasi der TÜV der Geldspielindustrie.
Keine CE-Kennzeichnung
Ebenfalls zerstört wurden ein illegales Tisch-Geldspielgerät ohne CE-Kennzeichnung, an dem zusätzlich eine Urheberrechtsverletzung begangen worden war. Zwei weitere Automaten, die nun auf dem Elektroschrott-Friedhof landeten, waren kleinere Wettspielgeräte.
Keine Vergnügungssteuer bezahlt
Insbesondere zum Schutz der Spielsüchtigen und zur Prävention von Spielsucht ist der legale Glücksspielmarkt in Deutschland klar reglementiert. „Illegale Geräte umgehen die Regulierungen, so dass zum Beispiel die vorgeschriebenen Gewinn- und -verlustgrenzen sowie die Spieldauer umgangen werden“, weiß auch Werner Arndt. Außerdem würde für die illegalen Geräte keine Vergnügungssteuer abgeführt. Der Bürgermeister weiter: „Dadurch gehen der Stadt Marl entsprechende Einnahmen verloren.“
Hilfe bei Spielsucht
Spielsucht ist eine Krankheit. Betroffene und deren Angehörige, die Hilfe suchen, können sich in Marl beispielsweise an die Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle der Caritas wenden (Tel. 02365/6908-01) oder an die Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen (Kostenfreie Expertenhotline 0800 0776611).