Erlass der Beiträge für Kitas, Offenen Ganztag und Tagespflege
Der Rat der Stadt Marl bzw. in seiner Stellvertretung der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits im Januar für diese Rahmenbedingungen einen entsprechenden Ratsbeschluss getroffen. Eltern sollen weiterhin entlastet werden, wenn die pandemische Lage anhält und das Land NRW auch künftig die Hälfte der Kosten übernimmt. Daher setzt nun auch die Stadt Marl erneut die Kita-Gebühren und Beiträge für den Offenen Ganztag (OGS) aus.
Der Erlass gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für den OGS an den Grundschulen und die Tagespflege. Mit eingeschlossen sind dabei ebenso die Beiträge zur Mittagsverpflegung. Die Eltern werden daher gebeten, keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge für die Monate Mai und Juni zu leisten und ggf. Daueraufträge ruhend zu stellen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) werden keine Beiträge eingezogen.
Kommunen setzen sich weiter für eine Entlastung der Eltern ein
Seit Monaten befinden sich die Einrichtungen nur noch im eingeschränkten Regelbetrieb, seit dem 26. April ist nur noch eine Notbetreuung erlaubt. Daher hatten sich die Bürgermeister:innen der Städte im Kreis Recklinghausen gemeinsam für eine erneute Entlastung der Eltern beim Landesministerium eingesetzt. Die kommunalen Spitzenverbände halten diese Lösung noch nicht für ausreichend und wollen weiter verhandeln.
Nach der aktuellen Ankündigung des Landes NRW die Beiträge für Kita und OGS für Mai und Juni hälftig zu erstatten, kann die Stadt Marl erneut auf die schwierige Situation vieler Eltern während der Corona-Pandemie reagieren und den vollständigen Gebührenerlass für zumindest zwei Monate umsetzen.