Eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung hat Bürgermeister Werner Arndt heute (12.6.) unterzeichnet. „Mit dem Betretungsverbot wollen wir die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse vor den Gefahren schützen, die von sturmgeschädigten Bäumen und abgebrochenen Ästen auf städtischen Flächen ausgehen können", teilt Werner Arndt mit.
Betretungsverbot für 22 städtische Flächen
Das Betretungsverbot gilt bis auf weiteres für insgesamt 22 städtische Flächen im Stadtgebiet. Zu den Flächen gehören u.a. der Volkspark in Alt-Marl, das Wäldchen Am Hagenbusch im Stadtzentrum, die Grünanlage am Regenrückhaltebecken Breddenkampstraße in Drewer , der Gänsebrink in Hüls, der gesamte Bereich zwischen dem Loemühlenweg , Auf Höwingsfeld und der Recklinghäuser Straße (Matena, Wald am soziokulturellen Zentrum Schacht 8 / Kleverbecker Heide) sowie die ehemalige Zechen- und Erzbahntrasse. Entsprechende Hinweisschilder werden aufgestellt.
Erhebliche Gefahr durch herunterhängende Äste
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind mit Unterstützung privater Firmen seit Tagen unermüdlich damit beschäftigt, an den Straßen sowie Rad- und Fußwegen die immensen Schäden zu beseitigen, die das Unwetter in der Nacht von Montag auf Dienstag verursacht hat. Bis auch alle Sturmschäden in den städtischen Parks und Wäldern behoben sind, wird noch einige Zeit vergehen.
Solange die Schäden nicht beseitigt sind, besteht eine erhebliche Gefahr, inbesondere durch Äste, die vom Sturm abgerissen wurden und jeder Zeit aus den Baumkronen herabfallen können. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass Spaziergänger und Freizeitsportler - ungeachtet der öffentlichen Warnungen - Parkanlagen und Wälder arglos betreten und sich so großer Gefahr aussetzen.
Geldbuße möglich
Mit der Verordnung ist das Betreten der gesperrten städtischen Parks und Wälder ab Freitag (13.6.) bis auf weiteres behördlich untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Liste der gesperrten Flächen:
- Volkspark
- Alter Friedhof Polsum
- Ehrenmal Polsum
- Grünanlage Dorfstraße / Kardenstraße
- Zechenbahntrasse
- Erzbahntrasse
- Hagenbusch
- Ehrenmal Sinsen
- Wäldchen Rappaportstraße / „Schloß Loe"
- Verbindungsweg Im Spannenkamp - Heyerhoffstraße
- Grünanlage am Regenrückhaltebecken Breddenkampstraße
- Gänsebrink
- Grünanlage Freerbruchstraße / Wiesenstraße
- Verbindungsweg Am Bachufer - Merkelheider Weg
- Wegeverbindung Holsteiner Straße - Neumarktstraße
- Zechenanschlussbahn Lipper Weg
- Wäldchen Spechtstraße
- Försterbusch
- Am Pastorat
- Loemühlenweg / Auf Höwings Feld/ Recklinghäuser Straße (Matena / Bereich Soziokulturelles Zentrum Schacht 8 / Kleverbecker Heide)
- Recklinghäuser Straße / Linder Weg
- Erholungszentrum Drewer / Waldgebiet am Gerhard-Jüttner-Stadion
Die ordnungsbehördliche Verordnung mit Plänen der gesperrten Flächen