Stadt begrüßt Urteil zum Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren gegen die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses Marl war unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute in mündlicher Verhandlung entschieden und damit einen entsprechende Entscheidung des Rates der Stadt Marl bestätigt.

Bürgermeister Werner hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen begrüßt. Arndt: „Wir hatten keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Rechtsauffassung des Rates und der Verwaltung“, sagte Arndt. „Nach dem Urteil werden wir unsere Vorbereitungen intensivieren, um möglichst schnell mit der Sanierung zu beginnen“.

Der Rat der Stadt hatte das Bürgerbegehren gegen die Rathaussanierung im April mit großer Mehrheit für rechtlich unzulässig erklärt. Er folgte damit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Sie war – gestützt auf die Expertise einer Fachkanzlei – bei der Prüfung des Bürgerbegehrens zu dem Ergebnis gelangt, dass das Begehren rechtlich nicht zulässig ist, da insbesondere die Fragestellung zu unbestimmt sei. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gefordert, nur den Sitzungstrakt ohne die beiden Verwaltungstürme und das Zentralgebäude zu sanieren und „auf Grundlage einer Analyse des tatsächlichen Raumbedarfs“ einen Neubau zu errichten.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, das den Prozessbeteiligten noch schriftlich zugestellt wird, ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zulässig.

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Das Bürgerbegehren gegen die Rathaussanierung war unzulässig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rechtsauffassung von Rat und Verwaltung bestätigt. Foto: Stadt Marl / Pressestelle