Unterlagen liegen im Stadthaus 1 aus
Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen, einschließlich des vorgelegten Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung liegen vom 15. Februar bis 18. März 2021 im Stadthaus 1 (Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit; Carl-Duisberg-Str.165; Gebäude 2, Zimmer 2.0.16) aus. In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Einsichtnahme nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Aufgrund der aktuellen hausinternen Corona-Regelungen ist eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den Rufnummern (02365) 99-6005 oder (02365) 99-6002 möglich, stets unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandregelungen. Anregungen und Bedenken zum Planfeststellungsverfahren können Bürgerinnen und Bürger bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 18.04.2021, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Marl (Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit) oder beim Landrat des Kreises Recklinghausen vorbringen.
Weiterführende Informationen:
Das Amtliche Bekanntmachungsblatt kann zudem auf den Internetseiten der Stadt Marl unter www.marl.de/bekanntmachungsblatt abgerufen werden.