Der Investor hatte im Jahr 2000 das unmittelbar an der Bergstraße angrenzende Grundstück zur Errichtung eines Entertainment-Centers mit Kino, Fachmarkt und Gaststätten erworben. Doch das Kino ließ sich wegen der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr realisieren, der potentielle Betreiber zog sich aus dem Projekt zurück. Alle weiteren Versuche, ein geeignetes Nutzungskonzept für das Grundstück zu entwickeln, schlugen ebenfalls fehl.
Investor klagte auf Schadensersatz
Da über die Rückabwicklung der Verträge zwischen dem Investor und der Stadt Marl keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte, kam es zu einem mehrjährigen Rechtstreit. Zuletzt klagte der Investor auf Schadensersatz in Höhe von 2,3 Millionen Euro für die planerischen Aufwendungen und einen möglichen entgangenen Gewinn.
Stadt kann Grundstück jetzt neu vermarkten
Das Oberlandesgericht Hamm hat schließlich im September in öffentlicher Sitzung den jetzt von beiden Seiten angenommenen Vergleich vorgeschlagen. Danach zahlt die Stadt Marl einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro an den Erwerber und kann im Gegenzug wieder über das Grundstück verfügen und die Fläche neu vermarkten.