Rat beschließt Gutachten zu Vorrangzonen für Windräder

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Ein externer Gutachter soll untersuchen, wo im Stadtgebiet Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden können. Das hat der Stadtrat gestern einstimmig beschlossen.

Mit der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie-anlagen möchte die Stadt Marl steuern, auf welchen Flächen neue Windräder gebaut werden und Einfluss auf das Genehmigungsverfahren nehmen. Genehmigungs-behörde ist derzeit der Kreis Recklinghausen, der die Genehmigungsfähigkeit von Windrädern und Standorten jeweils im Einzelfall auf Antrag der Windanlagenbetreiber prüft.

Die Erstellung der sogenannten Potenzialflächenanalyse, die die Stadtverwaltung jetzt in Auftrag geben wird, dauert voraussichtlich sechs Monate und kostet zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Die benötigten Gelder werden kurzfristig noch für den Haushalt 2017 berücksichtigt.

Unterschiedliche Auffassungen bestanden darüber, inwiefern rechtlich erreicht werden kann, dass Anträge für neue Windräder und Standorte bis zur Ausweisung von Konzentrationszonen zurückgestellt werden. Dazu wird die Stadtverwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung im Dezember die bisher diskutierten rechtlichen Möglichkeiten würdigen und dafür auch die Rechtsauffassung der Kreises Recklinghausen einholen.

Aktuell bestehen auf Marler Stadtgebiete vier genehmigte Windenergieanlagen: jeweils eine Anlage in Sinsen und zwischen Alt-Marl und Polsum sowie zwei Anlagen auf der Halde Brinkfortsheide. Drei weitere Anlagen sind geplant oder befinden sich bereits im Genehmigungsverfahren. Die Standorte liegen nordwestlich und westlich des Schachtes Polsum sowie auf der Schachtanlage 1 in Polsum.

Siehe auch Beitrag „Rat will ‚Wildwuchs‘ von Windrädern verhindern“ vom 28.10.2016

 

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Wo im Stadtgebiet Vorrangzonen für Windräder ausgewiesen werden können, soll jetzt ein Gutachter klären.