Termine nur in absoluten Ausnahmefällen
Die von den Ländern und der Bundeskanzlerin am 10. Februar beschlossene Verlängerung des Lockdowns macht es auch bei der Stadtverwaltung Marl erforderlich, den Publikumsverkehr weiter einzuschränken, um auch hier die Kontakte und Übertragungsrisiken des Coronavirus möglichst gering zu halten. In den drei Stadthäusern an der Carl-Duisberg-Straße, an der Liegnitzer Straße und an der Bergstraße (Stadthaus 2 am Marler Stern) werden weiterhin nach vorheriger Terminabstimmung nur noch in absoluten Ausnahmefällen Angelegenheiten behandelt, die keinen Aufschub dulden.
Einschränkungen im Bürgerbüro
Die Einschränkungen der Stadtverwaltung gelten nach wie vor für das Amt für Bürgerdienste mit dem Bürgerbüro, das Jobcenter sowie die Zentralbibliothek und die Familienbibliothek Türmchen, die die Ausleihfristen für Bücher und andere Medien bereits bis zum 7. März gebührenfrei angepasst haben. Alle Ämter sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Rufnummern und E-Mail-Adressen sind auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de/dienstleistungen angegeben. Für einzelne Ämter und Einrichtungen gelten während des Lockdowns besondere Rufnummern, abrufbar unter www.marl.de/corona (Sprechzeiten Stadtverwaltung).
Alle städtischen Gebäude dürfen nur noch nach vorheriger Terminabsprache und mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Masken) sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten werden.