Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine
Die Förderung soll nach Auskunft des Heimatministeriums ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine sein, die mit den von ihnen getragenen Veranstaltungen vor Ort zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen. Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021 und maximal 5.000 Euro beantragen.
Den Antrag zur Förderung ihrer Veranstaltung stellen Marler Vereine online bei der Bezirksregierung Münster unter www.bezreg-muenster.de.
Für den Antrag ist eine Bescheinigung der Stadtverwaltung erforderlich. In dieser Bescheinigung muss die Stadt bestätigen, dass in Bezug auf die geplante Veranstaltung keine Bedenken bestehen, insofern der Verein die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung einhält.
Und so geht's
Das Formular hierfür finden Vereine auf der Seite des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander. Das ausgefüllte Formular senden Vereine bitte per Post an die Stadtverwaltung (Stadt Marl - Stadtmarketing; Stadthaus 1, Gebäude 1; Carl-Duisberg Straße 165; 45772 Marl) oder per E-Mail an . Unterschrieben und mit einem Stempel versehen erhalten die Antragssteller das Formular zeitnah zurück.