Neues EU-Gesetz: Das gehört in den Altkleidercontainer

Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit eine Getrennthaltungspflicht auf Alttextilien – auch in Marl. Gut erhaltene Textilien sollen vom Restmüll getrennt erfasst und weiterverwendet oder dem Recycling zugeführt werden. Das gilt jedoch nicht für süffige, verschmutze oder mit Öl beschmierte Bekleidung. Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) klärt auf.

In den vergangenen Wochen erreichten dem ZBH Anrufe von beunruhigten Bürgerinnen und Bürgern. Was ist mit alten Kleidungsresten, die am Ende als Putzlappen verwendet wurden? Was ist mit dem mottenzerfressenen Pullover oder der ölverschmierten Latzhose? 

Vieles muss in die Restabfalltonne

„Diese Textilien können nicht weiterverwertet werden und gehören somit weiterhin in die Restabfalltonne!“, erklärt Abfallberater Julian Wagner. „Es bleibt also alles beim Alten“. Bürgerinnen und Bürger brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, dass der Restabfallbehälter beim Einwerfen von beschädigten Textilien nicht geleert wird. 

Mehr als 100 Container stehen zur Verfügung

Weiterhin erklärt Wagner: „In die Altkleidercontainer gehören tragbare und saubere Kleidung, Schuhe (paarweise gebündelt), Gürtel, Mützen, Handtaschen, Bett- und Tischwäsche, Handtücher sowie Decken oder Gardinen“. In Marl stehen den Bürgerinnen und Bürgern über 70 Kleidercontainer des ZBH und 31 Altkleidercontainer der werkstatt brassert zu Verfügung.

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70 ZBH-Altkleidercontainer stehen in Marl zur Verfügung. Foto: Stadt Marl / ZBH