Der neue Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 und kann kostenlos hier abgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, wird auf Anfrage eine Kopie des Mietspiegels kostenlos zugeschickt. Ansprechpartner bei der Stadt Marl sind Bernd Grothusmann (Tel. 99-6200) oder Gabriela Ebbert (Tel. 99-6204).
Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten
Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Gebiet der Stadt Marl. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit und soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Streit- und Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien möglichst verhindern sowie zur Versachlichung von Mietpreisauseinandersetzungen beitragen.
Einvernehmlicher Beschluss
Der Mietspiegel wurde beschlossen im Einvernehmen zwischen dem Haus- und Grundeigentümerverein Marl, Hüls und Umgegend e.V., dem Deutschen Mieter- und Mieterschutz-verein Marl und Umgebung e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe. Dem Mietspiegelgremium gehört außerdem die Stadt Marl an.