Vom 17. April 2023 bis zum 17. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 259 „Seerestaurant“ Stellung nehmen.
Gebäude mit Außengastronomie
Ziel des Bebauungsplans Nr. 259 ist die Errichtung eines gastronomischen Betriebs am City-See zur Aufwertung der Stadtmitte Marls. Vorgesehen ist ein eingeschossiges Gastronomiegebäude mit Außengastronomie. Der Baukörper soll durch eine weitestgehend transparente Fassade die Blickach-sen im Kontext des City-Sees weiterhin zulassen. Möglich ist ein über den City-See auskragender Gebäudeteil ohne jegliche bauliche Verbindung zur Wasserfläche.
Einsicht ist möglich
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung sowie verfügbare umweltbezogene Informationen können während der Frist auf der städtischen Internetseite www.marl.de (Rathaus & Service, Öffentlichkeitsbeteiligung) oder nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.: 99-6114 und der Tel.: 99-6110 im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl eingesehen werden. Auch im Quartiersbüro Stadtmitte, Hervester Straße 8, 45768 Marl, werden die Planunterlagen zu den dortigen Öffnungszeiten einzusehen sein.