Die Zusammenarbeit wurde mit Blick auf das neue Bundeskinderschutzgesetzes initiiert, dass den präventiven Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern soll.
Aufgaben der Familienhebammen
Bereits seit 2009 sind zwei Familienhebammen im Rahmen der Frühen Hilfen auf Antrag der Eltern und im Auftrag der Jugendhilfe in einzelnen Familien tätig. Die Stadtteil-Familienhebammen sollen nun ergänzend in bestehende Lebensraumstrukturen integriert werden. Ihre Aufgabe: Niedrig schwellige und offene Beratungsangebote für Schwangere, Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern in Wohnortnähe schaffen. Mit großem Erfolg wird diese Beratung und Unterstützung bereits in Hüls-Süd (Nachbarschaftszentrum) und in Brassert (Familienzentrum Himmelzelt, rund um Cafè Krabbel") durchgeführt.
Monatliche Sprechstunden
Die Familienhebammen werden in Zukunft ihren Aufgaben in drei zusammenhängenden Stadtteilen nachgehen: Marl-Hamm/Sickingmühle, Hüls-Nord, Drewer-Nord (Annette Pollerberg); Marl-Mitte, Alt-Marl, Brassert (Angelika Ruppik) sowie in Hüls-Süd, Lenkerbeck und Sinsen (Josefa Große-Ophoff). Diese Zuordnung des präventiven Angebotes bietet den Vorteil, die Zuständigkeit und monatliche Präsenz sowohl für Schwangere und Familien, für vermittelnde MarleKiN-Partner und für die Familienhebammen selbst, im Überblick zu behalten. Je nach Stadtteil werden die Familienhebammen regelmäßig in Sozialraumbüros, Familienzentren, stadtteilvernetzte Kindertageseinrichtungen und kinderbezogene Partnereinrichtungen zu erreichen sein. Darüber hinaus bieten die Familienhebammen demnächst monatliche Sprechstunden für Schwangere und Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern in Wohnortnähe an.
Bundeskinderschutzgesetz
Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Bundeskinderschutzgesetz soll den Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Weiterführende Informationen
Infos zum Bundeskinderschutzgesetz finden Interessierte auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de .