Maximal 25 Personen aus dem engsten Familienkreis
Wie die Pressestelle der Stadt Marl mitteilt, dürfen dann lediglich noch maximal 25 Personen aus dem engsten Familienkreises an Beisetzungen und Trauerfeien teilnehmen. Während des Trauerzuges sowie in der Trauerhalle ist grundsätzlich eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen. Die Bestuhlung in den Trauerhallen wird reduziert, sodass in jeder Halle nur noch Sitzgelegenheiten für zehn Personen bestehen. „Weitere Personen sind in den Trauerhallen nicht zugelassen und es ist eine Anwesenheitsliste zu führen“, heißt es aus dem Zentralen Betriebshof (ZBH).
Regelungen betreffen ausschließlich die städtischen Friedhöfe
Die Friedhofsverwaltung des ZBHs hat die Bestatter über die Änderungen bereits schriftlich informiert. Die genannten Regelungen betreffen ausschließlich die städtischen Friedhöfe und werden aufgrund der sich ständig ändernden Lage laufend überprüft. Rückfragen beantworten die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung, Claudia Lange (Telefon: 02365 / 99 54 03) und Heidi Küchenmeister (Telefon: 02365 / 99 54 04, E-Mail: friedhofsverwaltung@marl.de).
Aktuelle Coronamaßnahmen auf der Internetseite der Stadt Marl
Beschränkungen für die Nutzung kirchlicher Einrichtungen (Kirchen, Trauerhallen) ergeben sich aus den aktuellen Coronaschutzbestimmungen, die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Marl unter www.marl.de/corona nachlesen können. Weitere Fragen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Marl per E-Mail an corona-fragen(at)marl.de.