Die Urlaubs- und Ferienzeit ist angefangen - eine wichtige Zeit, um Abstand von Arbeit und Alltag zu bekommen und eine wichtige Zeit, um sich zu entspannen. Auch wer zu Hause einen hilfebedürftigen Menschen betreut, braucht nicht auf Urlaub zu verzichten. Denn zur Entlastung pflegender Angehöriger gibt es die Kurzzeitpflege, die man sofort nach Erhalt einer Pflegestufe in Anspruch nehmen kann.
Der pflegebedürftige Angehörige kann dann stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden und bis zu 28 Tagen übernimmt die Pflegekasse jährlich einen Betrag von bis 1470 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen. Der Gesamtanspruch kann auf mehrere Urlaube aufgeteilt werden.
Bei der Suche nach einem geeigneten Kurzzeitpflegeplatz, aber auch zu allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an das BIP wenden. Hier werden sie kostenlos und neutral beraten! Die Marler Beraterinnen Doris Nie-mann und Christine Becela sind telefonisch unter 99-2296 oder 99-2296 zu erreichen.