Rat: Bürgerbegehren zum Jahnstadion ist unzulässig

Der Rat der Stadt Marl lässt das angekündigte Bürgerbegehren zum Erhalt des Jahnstadions nicht zu. Mit breiter Mehrheit ist das Gremium heute (8.10.) der Beschlussvorlage der Verwaltung gefolgt und aufgrund der irreführenden Begründung die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.

Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Zu seiner 5. Sitzung kam der Stadtrat am Freitag in der Aula der Scharounschule zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt war die von den Vertretern des Bürgerbegehrens beantragte vorzeitige Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Jahnstadions/Jahnwaldes. In ihren Stellungnahmen erläuterten die im Rat vertretenen Fraktionen vor der Abstimmung noch einmal ihre Positionen zur Sachfrage. Zuvor hatten die Sprecher der Bürgerinitiative ihre Beweggründe ausführlich dargestellt. Sabine Terboven, Justiziarin der Stadt Marl, erklärte, dass die Begründung des Bürgerbegehrens „nicht den gesetzlichen Voraussetzungen“ entspreche und „irreführende Darstellungen“ enthalte. Terboven: „Bei den unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürgern würde der falsche Eindruck erweckt, als könnte allein mit einer Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Flächentausch vom 26. Januar das Jahnstadion beziehungsweise der Jahnwald erhalten werden. Dies trifft aber nicht zu“.

Objektive Beurteilung

Um eine objektive Beurteilung der Zulässigkeit des Begehrens sicherzustellen, hatte die Stadtverwaltung die Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg aus Münster mit einer rechtlichen Bewertung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Begehrens beauftragt. Laut Gutachten könne die Begründung zur Durchführung des eigentlichen Bürgerbegehrens zwar geändert werden, allerdings würden das Begehren und auch ein Bürgerentscheid letztlich an der Regionalplanung des Regionalverbandes Ruhr nichts ändern und somit „ins Leere laufen“.

Zum Hintergrund:

Ein Investor will auf dem Gelände des ehemaligen Jahnstadion in Marl-Hüls den „Hülser Waldpark“ mit hochwertigem Wohnungsbau errichten. Damit der Bereich des Jahnstadions zwischen Hülsstraße und Otto-Hue-Straße für den Wohnungsbau entwickelt werden kann, hatte der Regionalverband Ruhr die Fläche des Stadions und die umgebenden Flächen im Regionalplan als sogenannten Allgemeinen Siedlungsbereich ausgewiesen (statt wie bisher als Freiraum- und Agrarbereich). Der Wegfall der Freiraumfläche wurde auf Beschluss des Stadtrates mit einem gleichgroßen Areal im Stübbenfeld in Alt-Marl ausgeglichen. Der RVR hat den Flächentausch anerkannt und die Flächen im Stübbenfeld in der 15. Änderung des Regionalplans dauerhaft als Freiraum- und Agrarbereich gesichert.

Die Bürgerinitiative zum Erhalt des Jahnstadion-Waldes hatte daraufhin der Stadt Marl ihre Absicht angekündigt, ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss durchzuführen.

Anlagen:

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Der Rat der Stadt Marl hat heute die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Jahnstadion festgestellt. Foto: Stadt Marl / J. Metzendorf

Stellvertretende Bürgermeisterin Angelika Dornebeck beglückwünschte zu Beginn der Sitzung Ratsmitglied Brian Nickholz im Namen des Rates corona-gerecht zu seiner Wahl in den Deutschen Bundestag. Foto: Stadt Marl / Pressestelle