Junge Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung, die ihre Interessen wahrnimmt und mit ihnen gemeinsam die weiteren Schritte ins Erwachsenwerden geht. Ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder kümmern sich gemeinsam mit dem Jugendamt um eine adäquate Unterbringung, schulische Angelegenheiten, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten und die Korrespondenz mit Ämtern.
Neue Vormundschaftsreform ist wirksam
Der große Vorteil einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist, dass die elterliche Sorge für nur ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen möglich ist und somit eine große zeitliche Ressource mitgebracht werden könnte. Die neue Vormundschaftsreform trägt diesem Modell Rechnung.
Anordnung erfolgt gerichtlich
Die Vormundschaften werden gerichtlich angeordnet. Der SkF im Ostvest e.V. bereitet die ehrenamtlichen Vormünder:innen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vor und steht bei der Ausübung der Tätigkeit beratend zur Verfügung.
Prozedere wird vorgestellt
Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen passende ehrenamtliche Vormünderinnen oder Vormünder vermitteln zu können, lädt der SkF im Ostvest e.V. gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Marl zu einer Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein. Dabei werden die vormundschaftlichen Aufgaben und Eignungskriterien und das zu erwartende Prozedere vorgestellt – von der Interessenbekundung über die Bestellung bis zur Begleitung durch den SkF im Ostvest e.V.
Anmeldung ist gewünscht
Die Informationsveranstaltung findet am 16. Mai 2024 um 18 Uhr im Ernst-Reuter-Haus, Sperberweg 3, 45772 Marl, statt. Interessierte werden für die bessere Planung gebeten, sich bei Anna Muth-Felchner (02364 94603-13, E-Mail: ehrenamtliche(at)skf-ostvest.de) anzumelden.