Bilanzielle Überschuldung
Das Defizit im städtischen Haushalt beläuft sich wie berichtet auf rund 66,2 Mio. Euro. Die Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß Gemeindeordnung NRW führt dazu, dass die Haushaltssatzung 2025 nicht bekannt gemacht werden darf. Hauptgrund für diese Entscheidung ist, dass ein Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraums des Haushaltssicherungskonzeptes bis in das Jahr 2033 nicht mehr dargestellt werden kann. Die Stadt Marl wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres bilanziell überschuldet sein. Auch die mittelfristige Finanzplanung weist erhebliche Defizite auf. Die Stadt Marl befindet sich somit ab dem Haushaltsjahr 2025 auf nicht absehbare Zeit in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung.
Freigabe für Investitionen
Wie die Stadt mitteilt, unterliegen alle Aufwendungen und Auszahlungen weiterhin den strengeren Regelungen der Gemeindeordnung. Diese dürfen nur geleistet werden, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht oder sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Voraussetzungen bei freiwilligen Leistungen sind demnach sehr eng gefasst. Alle neuen Investitionen müssen von der Kommunalaufsicht freigegeben werden. Dies betrifft insbesondere auch die großen Vorhaben und Projekte.
Finanzielle Hilfen gefordert
Bürgermeister Werner Arndt hat die Nachricht der Kommunalaufsicht erwartet: „Die strukturellen Herausforderungen, mit denen viele Kommunen konfrontiert sind, treffen Marl besonders hart. Wir sind jedoch entschlossen, die Konsolidierungsbemühungen fortzusetzen und in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wir werden alles daransetzen, die notwendigen Aufgaben weiterhin zu erfüllen. Trotzdem darf es ein weiteres Kaputtsparen nicht geben. Wir benötigen dringend finanzielle Hilfen von Bund und Land. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung.“
Lösung für Altschulden?
Kämmerer und Finanzdezernent Daniel Greb erklärt: „Die Kommunen im Ruhrgebiet benötigen eine wirksame finanzielle Entlastung. Die Bilanzierungshilfe nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der Coronapandemie und dem Ukrainekrieg folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte hat die Probleme in die Zukunft verlagert. Die durch das Land NRW angestrebte Altschuldenlösung bringt der Stadt Marl voraussichtlich wenig Entlastung. Wir werden uns weiterhin nach den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Kommunalaufsicht richten. Ohne eine strukturelle Reform der Gemeindefinanzierung und ohne einen wirtschaftlichen Aufschwung kann die Stadt Marl jedoch aus eigenen Anstrengungen keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen.“
Die Stadt Marl wird die Ratsmitglieder am Donnerstag (27.3.) über die Haushaltsverfügung informieren. Weitergehende Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung und den daraus resultierenden Konsequenzen werden in Kürze folgen.