Die Gebühren bedeuten im Vergleich zu 2012 im Durchschnitt zu einer jährlichen Mehrbelastung von rd. 10 € pro Person (= +7,5 %). Eine vierköpfige Familie zahlte danach im neuen Jahr monatlich ca. 3,30 Euro mehr an Gebühren.
Während die Gebühren für Schmutzwasserentsorgung für private Haushalte um 11 Prozent steigen, bleiben die Gebühren für die Straßenreinigung nahezu konstant.
Mehrkosten beim Personal
Die Gebühren für die Müllabfuhr werden um 3,8 Prozent erhöht, liegen jedoch immer noch 3,3 Prozent unter den Gebührensätzen von 2011. Mehrkosten beim Personal und der Instandsetzung von Fahrzeugen sowie auf geringere Erlöse aus der Altpapierverwertung führen letztendlich zu einer Anhebung der Müllgebühren. Für die Entleerung der Mülltonnen ergeben sich daraus folgende neue Gebührensätze: Die vierzehntägliche Entleerung der 80 Liter - Restmülltonne kostet die Gebührenzahler im neuen Jahr 117,02 Euro (+ 4,27 Euro) jährlich, die 120 l - Tonne 175,52 Euro (+ 6,40 Euro) und die 240 l - Tonne 351,04 Euro (+12,80 Euro).
Schmutzwassergebühr
Die Gebühr für das Schmutzwasser steigt von 1,98 Euro/cbm auf 2,20 Euro/cbm (+ 11,11 Prozent), die Gebühr für das Niederschlagswasser von 1,00 Euro/qm auf 1,06 Euro / qm (+ 6,0 Prozent).
Der Anstieg der Schmutzwassergebühren hat mehrere Gründe. Er ist auf höhere Betriebskosten (insbesondere für die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen und den erhöhten Beiträge an den Lippeverband) und auf den gesunkenen Frischwasserverbrauch sowie auf den höheren Kostenanteil zurückzuführen, der sich aus der aktualisierten Aufteilung der Gesamtkosten auf die Entsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers ergibt.
Der Anstieg der Niederschlagswassergebühren (0,06 €/m²; +6,0 %) hingegen ergibt sich daraus, dass das Guthaben aus der Gebührenausgleichrücklage weitestgehend aufgezehrt ist und deshalb für 2013 nicht mehr in der bisherigen Höhe Beträge verrechnet werden konnten.
Straßenreinigungsgebühren
Die Gebühren für die Straßeneinigung, die von den Anliegern zu tragen sind, bleiben nahezu konstant. Je nach Nutzungsart der Straße und Reinigungsintervall betragen die Gebühren im kommenden Jahr zwischen 1,77 und 2,98 Euro je Veranlagungsmeter (Länge des Grundstücks an der Straßenfront). Das entspricht gegenüber 2012 einer Erhöhung zwischen 1,1 und 1,4 Prozent.
kostendeckende Gebühren
Gebühren sind grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren. Der Zentralen Betriebshof erstellt jährlich detaillierte Prognosen für die zu erwartenden Kosten und Einnahmen sowie detaillierte Kalkulationen für die Festsetzung der Gebühren. Sollten sich am Jahresende Überschüsse ergeben, fließen diese Beträge in die sagenannten Gebührenausgleichsrücklagen und werden in den Folgejahren verrechnet. Damit ist gewährleistet, dass keine „Überschüsse" bei der Stadt verbleiben. Auch in den Gebührenberechnungen für das Jahr 2013 sind solche Guthaben eingestellt worden.
Die neuen Gebührensatzungen für 2013 werden in Kürze im amtlichen Bekanntmachungsblatt sowie auf dieser Website in der Rubrik „Ortsrecht und Satzungen" unter „Stadtverwaltung" veröffentlicht.
Dokumente:
Beispielrechung für Vier-Pesonen-Haushalt
Übersicht über die Gebührenentwicklung
Beschlussvorlage 2012/0469: Müllabfuhrgebühren 2013
Beschlussvorlage 2012/0468: Entwässerungsgebühren 2013
Beschlussvorlage 2012/0470: Straßenreinigungsgebühren 2013