Gebühren sollen in 2019 nur sehr moderat steigen

Mehr als moderat werden die Gebührenerhöhungen des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl (ZBH) für das kommende Jahr ausfallen. Verglichen mit den Jahren 2016 und 2017 sinken die Gebühren teilweise sogar. Der ZBH hat die Entwürfe für die entsprechenden Satzungen ausgearbeitet und auf den Weg in die zuständigen Ausschüsse gebracht.

Moderate Gebührenerhöhungen

„Wenn wir einen Strich unter alle Gebührenarten ziehen, steigen sie 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 um 1,4 Prozent“, sagt Michael Lauche, Allgemeiner Betriebsleiter des ZBH. In Anbetracht der allgemeinen Preiserhöhung sei dies „eine kleine Sensation.“ Denn in die Gebühren fließen unter anderem auch die tariflichen Lohnerhöhungen, die gerade in den unteren Entgeltsegmenten rund sechs Prozent betragen.

Vier-Personen-Haushalt dient zum Gebührenvergleich

Zur besseren Vergleichbarkeit hat der ZBH die Gebühren für einen Musterhaushalt mit vier Personen berechnet, die in einem Einfamilienhaus mit 140 qm befestigter Grundstücksfläche und 10 Metern Straßenfrontfläche wohnen, ein 80-l-Restmüllgefäß nutzen und 140 cbm Frischwasser im Jahr verbrauchen.

Demzufolge wird die Leerung der Restmülltonne im kommenden Jahr 131,76 Euro kosten. Die Abfallgebühr steigt damit zwar um 4,16 Euro, liegt aber unter den Gebühren der Jahre 2016 und 2017.

In der Abfallgebühr enthalten sind auch die Kosten für ein 80-l-Biogefäß, einen 240-l-Altpapierbehälter, die Sperrgutabfuhr frei Haus sowie die Schadstoffsammlung am Wertstoffhof und per Umweltbrummi. „Andere Gemeinden erheben für diese Leistungen oft separate Gebühren“, weiß Michael Lauche. Außerdem seien in den neuen Gebühren auch schon die Kosten für die Wertstofftonne eingerechnet, die im nächsten Jahr neu eingeführt werde.

Einen kleinen Sprung nach oben gibt es bei den Straßenreinigungsgebühren. Mussten im Jahr 2018 pro Frontmeter in einer Anliegerstraße 3,57 Euro bezahlt werden, steigt die Gebühr auf 3,75 Euro im Jahr 2019. Für den Vier-Personen-Musterhaushalt macht dies eine jährliche Mehrbelastung von 1,80 Euro aus. Dabei habe auch – so paradox es klingen mag – der milde Winter beigetragen. „Bei Schnee und Eis bleiben unsere Kehrmaschinen im Depot“, erläutert Michael Lauche. „Wenn der Winter aber mild ist, sind unsere Maschinen durchgehend im Einsatz und verursachen Kosten, die in die Gebühr einfließen“.

Die Schmutzwassergebühr, die sich auf der Grundlage des verbrauchten Frischwassers berechnet, wird pro Kubikmeter um zwei Cent von 2,19 auf 2,21 Euro angehoben. Das macht für die Musterfamilie 2,80 Euro im Jahr aus.

Gleich bleibt dagegen die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers mit 1,06 Euro qm Grundstücksfläche.

Moderate Erhöhung  

Unter dem Strich erhöht sich die Gebührenbelastung für den Vier-Personen-Musterhaushalt von 618,30 Euro im Jahr 2018 auf 627,06 Euro im Jahr 2019. Das bedeutet ein Plus von 8,76 Euro oder einer Erhöhung um 1,4 Prozentpunkte. „Dank unserer wirtschaftlichen Arbeitsweise ist es uns gelungen, den Gebührenanstieg auf ein sehr moderates Maß zu begrenzen“, fasst ZBH-Chef Michael Lauche die Gebührenentwicklung aus Sicht des ZBH zusammen.

Anlage:

Vergleich der jährlichen Gebührenbelastungen pro Einwohner

 

 

 

 

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